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Der Besuch einer deutschen Schule im Ausland ist nicht in der Unfallversicherung nach §2 Sozialgesetzbuch (SGB) VII eingeschlossen. Der Abschluss einer entsprechenden privaten Versicherung wird deshalb empfohlen.
Da der Schulträger der Deutschen Schule El Paso, das BMVg, keine entsprechende Versicherung für Schüler abgeschlossen hat und auch von sich aus kein entsprechendes Risiko trägt, hat der Förderverein Deutsche Schule El Paso eine sogenannte Gruppenunfallversicherung abgeschlossen.
Der einzige Fall bei dem das BMVg in Regress genommen werden könnte ist der, dass auf dem Schul- bzw. Heimweg ein Unfall durch den Fahrer des deutschen Schulbusses verursacht wird.
Verursacht ein anderer Verkehrsteilnehmer einen Unfall so müsste dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.
Wir wissen aber, dass viele KFZ- Besitzer in El Paso keine gültige KFZ- Haftpflichtversicherung haben.
Durch die vom Förderverein abgeschlossene Gruppenunfallversicherung sind die Schüler-/innen gegen die Folgen aller Unfälle auf dem direkten Weg zu und von der Schule sowie während des Unterrichts oder Schulbetriebs und bei gemeinsamen Veranstaltungen versichert.
Da die Versicherung durch Mitgliederbeiträge des Fördervereins Deutsche Schule El Paso finanziert wird, sind durch die abgeschlossene Gruppenunfallversicherung nur Kinder von Fördervereinsmitgliedern geschützt.
Die Versicherung beinhaltet folgende Versicherungsleistungen (Versicherungsschein vom 08.12.2010):
127 823 EURO im Invaliditätsfall
10 226 EURO im Todesfall
10 000 EURO für Kosten kosmetischer Operationen
10 000 EURO für Bergungskosten