Föderungsleistungen

 

Nach der Satzung des Vereins dürfen die Mittel des Vereins nur für unmittelbar gemeinnützige Zwecke Verwendung finden. Diese Zwecke bestehen in der Förderung von Aktivitäten der Deutsche Schule El Paso, die durch andere Einrichtungen nicht gefördert, unterstützt oder bezuschusst werden, aber auch für den pädagogischen Auftrag der Schule als notwendig erachtet werden.

Dazu zählen insbesondere:

  • Beschaffung von Spiel-, Lern- und Anschauungsmaterial
  • Mitgestaltung von Veranstaltungen der Schule
  • Unterstützung von Klassen- und Tagesfahrten
  • Beschaffung von Auszeichnungen und Preisen
  • Finanzierung von Honorarkräften

Alle geförderten Maßnahmen müssen mindestens eines der o.g. Kriterien erfüllen. Als besonders förderungswürdig gelten darüber hinaus Vorhaben, die

· einen kulturellen, sozialen oder sportlichen Aspekt haben;

· von denen viele Mitglieder der Schulfamilie profitieren;

· eine einmalige Unterstützung benötigen, aber langfristig ausgelegt sind,

· das Bild der Deutschen Schule El Paso in der Öffentlichkeit positiv beeinflussen,

· der Mitglieder- und Sponsorenwerbung des Fördervereins dienlich sind

und/oder


· einen Einnahmeüberschuss erwirtschaften.

 

Den aktuellen neuen Antrag auf Föderungsleistungen finden sie >>>hier<<<

 

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